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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06 (https://dejure.org/2007,3872)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.10.2007 - 1 L 256/06 (https://dejure.org/2007,3872)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 1 L 256/06 (https://dejure.org/2007,3872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beitragsrelevanter Vorteil im Rahmen des Kanalanschlussbeitragsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit wirksamer Maßstabsregelung für die Rechtmäßigkeit einer Kanalbeitragssatzung; Zulässigkeit eines kombinierten Grundstücksflächenmaßstabs und Vollgeschossmaßstabs als Maßstabssystem einer Kanalbeitragssatzung; Hinzuziehung des bürgerlich-rechtlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; KAG M-V § 7 Abs. 1 Satz 2; ; KAG M-V § 9; ; KAG M-V § 12; ; BauNVO § 17

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kanalbaubeitrag; Anschlussbeitrag; kombinierter Grundstückflächen- und Vollgeschossmaßstab; Vorteil; Äquivalenzprinzip; Werft; Werfthalle; atypisch; untergeordnet; Geschossflächenzahl; Wirklichkeitsmaßstab; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; höchstzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kanalbaubeiträge der Volkswerft Stralsund aufgehoben - Berechnung nach Geschosshöhe ist gleichheitswidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06
    Das Verwaltungsgericht könne sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 30.01.1987 - 8 C 9.86 - stützen.

    Nichts anderes gilt grundsätzlich für einen kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstab, wie er auch vorliegend vom Ortsgesetzgeber gebildet worden ist (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - IV C 61.75 u.a. -, BVerwGE 57, 240 - zitiert nach juris; Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, NVwZ 1987, 420; vgl. für das Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen OVG Bautzen, Urt. v. 21.10.1999 - 2 S 551/99 -, SachsVBl. 2000, 65, 68 m.w.N.).

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht im Erschließungsbeitragsrecht vertretene Rechtsansicht (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 20.6.1973 - IV C 62.71 -, BVerwGE 42, 269 - zitiert nach juris; Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, NVwZ 1987, 420) gilt auch für das Recht der leitungsgebundenen Anlagen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 26.04.1989 -9 L 7/89 -, NVwZ 1989, 1088 - zitiert nach juris).

    Nimmt man die einschlägige Maßstabsregelung des § 4 Abschn. I Abs. 4 Nr. 2 KBS in den Blick, hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, NVwZ 1987, 420, 422) zwar ausgeführt, für die Ermittlung des Nutzungsfaktors, mit dem bei Anwendung des kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstabs zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der baulichen Nutzung der erschlossenen Grundstücke deren Flächen zu multiplizieren sind, dürfe in einer Erschließungsbeitragssatzung bestimmt werden, dass auf die im Bebauungsplan für ein Grundstück jeweils festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse abzustellen sei.

    Hier liegt auch ein wesentlicher Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1986 - 8 C 9/86 - (a.a.O.) zugrunde liegenden Sachverhalt.

    ee) Auch eine Einbeziehung der Regelung des § 17 BauNVO in die Prüfung der Vorteilsgerechtigkeit bestätigt das gefundene Ergebnis (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, a.a.O., zu § 17 BauNVO a.F.).

  • VG Greifswald, 21.06.2006 - 3 A 561/04
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 21. Juni 2006 - 3 A 561/04 - geändert:.

    Am 17. März 2004 hat die Klägerin beim Verwaltungsgericht Greifswald hinsichtlich der vorgenannten Bescheide zum Az. 3 A 561/04 Anfechtungsklage erhoben.

    Am 07. Juni 2004 hat die Klägerin hinsichtlich der Beitragsbescheide vom 01. März 2004 zu den Aktenzeichen 3 A 1300/04 und 3 A 1301/04 Anfechtungsklagen erhoben, die das Verwaltungsgericht Greifswald zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit dem Verfahren Az. 3 A 561/04 verbunden hat.

    Anschließend hat das Verwaltungsgericht das Verfahren Az. 3 A 1919/04 mit dem Verfahren Az. 3 A 561/04 unter letztgenanntem Aktenzeichen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

  • VG Gera, 10.03.1997 - 5 E 1569/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Berechnungsmaßstab

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06
    Dem Gebot der Abgabengleichheit kann zwar - wie ausgeführt - im Prinzip durch Auswahl eines gröberen bzw. ungenaueren Verteilungsmaßstabes wie insbesondere eines kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstabes hinreichend Rechnung getragen werden; dieser muss im Hinblick auf eine unterschiedliche Bebauung in dem abzurechnenden Gebiet jedoch entsprechende Sonderregelungen enthalten, die die dargestellten erheblichen Abweichungen in der baulichen Nutzbarkeit der Grundstücke dennoch zu erfassen und dem Differenzierungsgebot entsprechend zu berücksichtigen vermögen (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 21.10.1999 - 2 S 551/99 -, VwRR MO 2000, 91, 95; VG Gera, Beschl. v. 10.03.2007 - 5 E 1569/96.GE - juris).

    Dabei sind an die Genauigkeit der Differenzierungsmerkmale grundsätzlich um so höhere Anforderungen zu stellen, je unterschiedlicher das durch die Anlage erschlossene Gebiet bebaubar bzw. nutzbar ist (vgl. VG Gera, Beschl. v. 10.03.2007 - 5 E 1569/96.GE - Juris).

    Ungenauigkeiten, die bei der Ausgestaltung des Beitragsmaßstabes unter Praktikabilitätsgesichtspunkten und unter Berücksichtung des dem Ortsgesetzgeber zukommenden Ermessens im Prinzip unschädlich sind, sind nur soweit hinnehmbar, als sie kein Ausmaß annehmen, das einen hinreichend engen Bezug zwischen typischerweise zu erwartendem Abwasseranfall und als beitragsrelevant angesehener baulicher Ausnutzbarkeit verloren gehen ließe (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.11.1996 - 9 L 1151/95 -, juris; VG Gera, Beschl. v. 10.03.2007 - 5 E 1569/96.GE -, juris; vgl. auch die Senatsentscheidung vom 13.12.2005 - 1 M 277/04 -, juris, zum Ausbaubeitragsrecht).

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06
    a) Als Ausprägung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt der Grundsatz der Abgabengerechtigkeit vom Normgeber die Gleichbehandlung der Abgabenpflichtigen und fordert für Differenzierungen wesentlich gleicher oder die Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte einen sachlich einleuchtenden und hinreichend gewichtigen Grund (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 28.03.1995 - 8 N 3.93 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 - zitiert nach juris).

    Dabei ist für das Abgabenrecht anerkannt, dass Typisierungen und Pauschalierungen - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt sein können (BVerwG, Beschl. v. 28.03.1995 - a.a.O.; vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 29.09.2004 - 10 C 3/04 -, NVwZ 2005, 332 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06
    Dem (Orts-)Gesetzgeber ist es bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen gestattet, in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1981 - 8 C 48.81 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 und v. 25.08.1982 - 8 C 54.81 -, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20 - jeweils zitiert nach juris).

    Dieser Grundsatz der Typengerechtigkeit gestattet dem (Orts-)Gesetzgeber, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfalle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1982 - 8 C 54.81 -, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 18.05.1971 - 1 BvL 7/69 u. 1 BvL 8/69 -, BVerfGE 31, 119 - zitiert nach juris).

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06
    Dieser Grundsatz der Typengerechtigkeit gestattet dem (Orts-)Gesetzgeber, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfalle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1982 - 8 C 54.81 -, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 18.05.1971 - 1 BvL 7/69 u. 1 BvL 8/69 -, BVerfGE 31, 119 - zitiert nach juris).

    Ein Maßstab ist aber dann rechtswidrig, wenn die Vorteile der typisierenden Betrachtungsweise nicht mehr in einem vertretbaren Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der Belastung stehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.05.1971 - 1 BvL 7/69 u. 1 BvL 8/69 -, a.a.O.; vgl. auch Aussprung, in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand: Mai 2007, § 2 Anm. 3.3.3).

  • OVG Sachsen, 21.10.1999 - 2 S 551/99

    Kommunalabgaben; Nichtigkeit einer Abwassersatzung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06
    Nichts anderes gilt grundsätzlich für einen kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstab, wie er auch vorliegend vom Ortsgesetzgeber gebildet worden ist (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - IV C 61.75 u.a. -, BVerwGE 57, 240 - zitiert nach juris; Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, NVwZ 1987, 420; vgl. für das Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen OVG Bautzen, Urt. v. 21.10.1999 - 2 S 551/99 -, SachsVBl. 2000, 65, 68 m.w.N.).

    Dem Gebot der Abgabengleichheit kann zwar - wie ausgeführt - im Prinzip durch Auswahl eines gröberen bzw. ungenaueren Verteilungsmaßstabes wie insbesondere eines kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstabes hinreichend Rechnung getragen werden; dieser muss im Hinblick auf eine unterschiedliche Bebauung in dem abzurechnenden Gebiet jedoch entsprechende Sonderregelungen enthalten, die die dargestellten erheblichen Abweichungen in der baulichen Nutzbarkeit der Grundstücke dennoch zu erfassen und dem Differenzierungsgebot entsprechend zu berücksichtigen vermögen (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 21.10.1999 - 2 S 551/99 -, VwRR MO 2000, 91, 95; VG Gera, Beschl. v. 10.03.2007 - 5 E 1569/96.GE - juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 135/92

    Anschlußbeitrag; Bauliche Nutzung; Grundstück; Satzungsermessen; Wohneinheit

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06
    In beiden Fällen ist der Anknüpfungspunkt der baurechtliche Zulässigkeitsbegriff, so dass eine unterschiedliche Handhabung des "zulässigen Nutzungsmaßes" nicht gerechtfertigt ist (vgl. zum Ganzen OVG Schleswig, Urt. v. 21.12.1993 - 2 L 135/92 -, KStZ 1994, 236 - zitiert nach juris).

    Zu diesen Massenvorgängen zählen auch die Beitragsermittlung und Beitragserhebung für Anschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage, weil sie sämtliche Grundstücke innerhalb eines Gemeindegebietes betrifft (vgl. zum Ganzen OVG Schleswig, Urt. v. 21.12.1993 - 2 L 135/92 -, KStZ 1994, 236 - zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.04.1989 - 9 L 7/89
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06
    Ebenso steht § 3 Abs. 3 KBS in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern dazu, dass im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 20.11.2003 - 1 M 180/03 -, DÖV 2004, 259, 260; Beschl. v. 12.05.2006 - 1 M 53/06 - vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 26.04.1989 - 9 L 7/89 - NVwZ 1989, 1088 - zitiert nach juris).

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht im Erschließungsbeitragsrecht vertretene Rechtsansicht (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 20.6.1973 - IV C 62.71 -, BVerwGE 42, 269 - zitiert nach juris; Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, NVwZ 1987, 420) gilt auch für das Recht der leitungsgebundenen Anlagen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 26.04.1989 -9 L 7/89 -, NVwZ 1989, 1088 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06
    Sie ordnet insoweit an, dass diese höchstzulässige Gebäudehöhe von 75 m zur Ermittlung einer fiktiven Vollgeschosszahl durch 3, 5 zu teilen und das Ergebnis der Division auf ganze Zahlen abzurunden ist; der Divisor von 3, 5, der für eine angenommene Vollgeschosshöhe von 3, 5 m steht, begegnet dabei keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - IV C 61.75 u.a. -, BVerwGE 57, 240 - zitiert nach juris; vgl. auch § 21 Abs. 4 BauNVO).

    Nichts anderes gilt grundsätzlich für einen kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstab, wie er auch vorliegend vom Ortsgesetzgeber gebildet worden ist (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - IV C 61.75 u.a. -, BVerwGE 57, 240 - zitiert nach juris; Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, NVwZ 1987, 420; vgl. für das Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen OVG Bautzen, Urt. v. 21.10.1999 - 2 S 551/99 -, SachsVBl. 2000, 65, 68 m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2003 - 1 M 180/03

    Wirksamkeit einer Kanalbaubeitragssatzung; Erhebung von Kanalbaubeiträgen;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1980 - II 812/79

    Entwässerungsbeitragssatzung - Grundbetrag

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

  • BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04

    Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit;

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer

  • BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 106.86

    Sielbaubeitrag - Frontlänge - Anzahl der zulässigen Vollgeschosse

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2004 - 1 M 277/04

    Anforderungen an das Vorliegen einer atypischen Erschließungssituation;

  • OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 9 L 1151/95
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2003 - 1 M 62/03
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

    Im Anschlussbeitragsrecht ist im Interesse von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen (vgl. OVG Greifswald, 10.10.2007 - 1 L 256/06 - (Volkswerft), NordÖR 2008, 40, 41; 20.11.2003 - 1 M 180/03 -, DÖV 2004, 259, 260).

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht im Erschließungsbeitragsrecht vertretene Rechtsansicht (vgl. etwa BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, NVwZ 1987, 420) gilt auch für das Recht der leitungsgebundenen Anlagen (vgl. OVG Greifswald, 10.10.2007, a.a.O.).

    Die Vorteile bestehen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 KAG in der Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung, für die die Beiträge erhoben werden (vgl. dazu eingehend OVG Greifswald, 10.10.2007, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 4 K 215/16

    Gebührenbedarfsberechnung einer Niederschlagswassergebührensatzung;

    Unter "Grundstück" ist danach derjenige katastermäßig abgegrenzte Teil der Erdoberfläche zu verstehen, der im Grundbuch unter einer besonderen Nummer eingetragen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30. Oktober 2015 - 4 L 94/15 - Beschl. v. 19. Dezember 2011 - 4 L 75/11 - Urt. v. 12. Juni 2007 - 4 L 360/05 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 10. Oktober 2007 - 1 L 256/06 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19

    Anschlussbeitrag für Schmutz- und Niederschlagswasser für mehrere Grundstücke

    Zwar das OVG Greifswald in dem sog. Volkswerfturteil vom 10. Oktober 2007 (- 1 L 256/06 -, juris) der vom Verwaltungsgericht in jenem Verfahren angestrebten Billigkeitskorrektur eine Absage erteilt.

    Es bestehen weiter keine Anhaltspunkte dafür, dass der Abwasserzweckverband diese Härte bewusst in Kauf genommen hat, denn in diesem Fall besteht das Risiko einer Nichtigkeit der Maßstabsregel und damit der Abwasserbeitragssatzung insgesamt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 10.10.2007 - 1 L 256/06 - juris, "Volkswerft").

  • VG Greifswald, 13.06.2019 - 3 A 503/18

    (Zu der Befugnis des Satzungsgebers, in einer Anschlussbeitragssatzung

    In dem Urteil vom 10. Oktober 2007 - 1 L 256/06 - habe es festgestellt habe, dass es nicht mehr vorteilsgerecht sei, den sich lediglich für eine begrenzte Fläche ergebenden Vorteil der Bebaubarkeit zu Veranlagungszwecken auf das Gesamtgrundstück zu erstrecken.

    Richtig ist zwar, dass es in atypischen Ausnahmefällen vorteilswidrig sein kann, wenn unter Geltung des Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstabs auf die bauliche Ausnutzbarkeit der Teilfläche eines Grundstücks abgestellt wird (OVG Greifswald, Urt. v. 10.10.2007 - 1 L 256/06 -, juris "Volkswerft").

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 1 L 190/12

    Anschlussbeitrag - Schmutzwasser; Veranlagung übergroßen Schlossgrundstücks

    In Anwendung dieser Grundsätze auf den vorliegenden Fall folgt, dass es - wäre das Flurstück G1 (Schlossgrundstück) ganz oder teilweise dem Innenbereich (§ 34 BauGB) zuzuordnen - den Maßstabsregelungen des § 4 Abs. 2 SWAS 2012 an einem vorteilsgerechten Maßstab fehlte (§ 7 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V; vgl. OVG Greifswald, Urt. vom 10. Oktober 2007 - 1 L 256/06 -).

    Die sich hieraus ergebende Lücke des Beitragsmaßstabes würde die Beitragssatzung insgesamt unwirksam machen (§§ 2 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V; vgl. OVG Greifswald, Urt. vom 10. Oktober 2007 - 1 L 256/06 -, juris Rn. 4 ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05

    Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der

    Der Gleichheitssatz betrifft das Verhältnis der Beitragsschuldner untereinander, das Äquivalenzprinzip das Verhältnis zwischen dem einzelnen Abgabenschuldner und dem Abgabengläubiger, hier der Gemeinde (vgl. nur OVG Greifswald, 10.10.2007 - 1 L 256/06 -, NordÖR 2008, 40ff, "Volkswerft"; ausführlich auch: Aussprung/Siemers/Holz, KAG, Stand: April 2009, § 6, Anm. 7.1.2).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - 1 K 46/11

    Normenkontrolle einer Trinkwasserbeitragssatzung

    Der Divisor von 3, 5, der für eine angenommene Vollgeschosshöhe von 3, 5 Metern steht, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (so bereits OVG Greifswald, Urt. v. 10.10.2007 - 1 L 256/06 -, juris Rn. 13 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - IV C 61.75 -, BVerwGE 57, 240 und § 21 Abs. 4 BauNVO; vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 15.03.1995 - 4 K 22/94 -, juris Rn. 52).
  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13

    Abwasserbeitrag; Logistikhalle; Vollgeschossmaßstab

    Dies sei nicht vorteilsgerecht (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 10.10.2007 - 1 L 256/06 - juris).

    Es mag unter Umständen im Einzelfall nicht mehr vorteilsgerecht sein, wenn eine untergeordnete Teilfläche, für die jedoch bauplanungsrechtlich die höchstzulässige Nutzung - vorliegend in Gestalt der Gebäudehöhe - festgelegt ist, die beitragsrechtlich beachtliche Ausnutzbarkeit der Gesamtfläche bestimmen soll (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 10.10.2007 - 1 L 256/06 - juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2017 - 1 L 531/16

    Erhebung eines Trinkwasseranschlussbeitrages; Anforderungen an die Kalkulation

    Der Senat hat jedoch auch entschieden, dass dieser Maßstab im Ausnahmefall auch unter Berücksichtigung der notwendigen Pauschalierung und Typisierung nicht mehr vorteilsgerecht sein kann, wenn im Verbandsgebiet Grundstücke vorhanden sind, bei denen sich die beitragsrechtlich maßgebliche bauliche Ausnutzbarkeit auf lediglich untergeordnete Teilflächen beschränkt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 10.10.2007 - 1 L 256/06 -, NordÖR 2008, 40).
  • VG Schwerin, 10.10.2011 - 8 A 560/10

    Schmutzwasserbeitrag für Wochenendhaussiedlung; Anschlussbeiträge bei bereits zu

    Zum Vorteilsbegriff hat das OVG M-V in seinem "Volkswerft-Urteil" vom 10. Oktober 2007 - 1 L 256/06 - (zit. nach juris Rn. 28) unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein (OVG S-H) (Urt. v. 21. Dezember 1993 - 2 L 135/92 -, zit. nach juris Rn. 27 m. w. N.) ausgeführt:.
  • VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08

    Zur Heranziehung des Grundstücks einer kommunalen Kläranlage zum

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18

    Weitere Erhebungen von Ausbaubeiträgen - Erstmalige Entstehung einer Vorteilslage

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2014 - 2 LB 338/13

    Vorhalten einer Mensa oder Cafeteria als wesentliche Aufgabe eines Studentenwerks

  • VG Greifswald, 18.04.2019 - 3 A 129/18

    Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen für Flächen des komplexen Wohnungsbaus aus

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - 3 LZ 585/18

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag bzgl. Schmutzwasser

  • VG Schwerin, 23.02.2018 - 4 A 467/15

    Regelmäßige Überprüfung der Globalkalkulation eines Anschlussbeitrags -

  • VG Schwerin, 20.02.2017 - 4 A 485/13

    Schmutzwasserbeitrag: Anfechtung der Bescheide für den

  • VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07

    Erlass eines Duldungsbescheides für Kanalbaubeitrag

  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 6026/13

    Abwasserbeitrag; Beitragserlass; Logistikhalle; Vollgeschossmaßstab

  • VG Greifswald, 23.05.2012 - 3 A 144/10

    Heranziehung zu Straßenbaubeitrag - hier: Flächenbegrenzung wegen begrenzter

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 1 M 114/08

    Beitragsrechtliches Eilverfahren; maßgeblicher Zeitpunkt

  • VG Schwerin, 17.07.2008 - 8 A 3251/04

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag für die Wasserversorgungsanlage des

  • VG Greifswald, 19.12.2013 - 3 A 842/12

    Differenz zwischen beitragsfähigem und förderfähigem Erschließungsaufwand

  • VG Greifswald, 12.12.2013 - 3 A 552/11

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags

  • VG Greifswald, 10.06.2009 - 3 A 866/08

    Nachträgliche Beitragserhebung für ein erschlossenes Grundstück

  • VG Greifswald, 11.11.2011 - 3 A 1340/09

    Festsetzung des Ausbaubeitrags und Frage der beitragsrechtlichen Berücksichtigung

  • VG Schwerin, 24.06.2011 - 8 B 345/10

    Beitragsbescheid im Insolvenzverfahren

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